Den richtigen Domainnamen finden

Welche Regeln musst Du bei Domainnamen beachten?

Möchtest Du eine eigene Internetseite errichten und dafür eine Domain registrieren, musst Du einige wichtige Punkte und Richtlinien beachten. So darf ein Domainname beispielsweise nur bestimmte Zeichen und Zeichenkombinationen enthalten und eine gewisse Zeichenanzahl haben.

Aber auch juristisch gesehen musst Du darauf achten, dass Du keine Markennamen verletzt. Klassische Beispiele sind Unternehmen und Prominente. Alle wichtigen Regeln, die Du bei einer Domainregistrierung beachten musst, findest Du im folgenden Beitrag.

Diese Richtlinien gelten für .DE-Domains

Zunächst zeigen wir Dir, welche Richtlinien und Regeln für .DE-Domains gelten. Denn sie sind aufgrund der Sprachrelevanz besonders interessant und werden in Deutschland sehr häufig registriert.

Registrierst Du einen .DE-Domainname, erfolgt der Vorgang über eine Domainvergabestelle. In diesem Falle übernimmt die DENIC eG den Vorgang. Sie ist für .DE-Domains verantwortlich. Hinter der DENIC eG steht ein großer Verband (genossenschaftlicher Zusammenschluss) von etwa 300 Internet-Providern und Registraren.

Möchtest Du Deine .DE-Domain Registrieren, findest Du alle wichtigen Richtlinien in den DENIC-Domainrichtlinien.

Darin ist unter anderem folgendes aufgeführt:

  • DENIC kümmert sich nur um eine Registrierung, wenn sie nicht bereits von einer dritten Person registriert wurde (nach dem Motto „first come, first served“). Des Weiteren behält sich DENIC vor, den Registrierungsvorgang im Falle einer Rechtswidrigkeit abzulehnen und zu unterbinden.
  • Lebt ein Interessent nicht in Deutschland, möchte aber dennoch eine .DE-Domain registrieren, muss er dauerhaft erreichbar sein. Darüber hinaus ist die registrierende Person dazu verpflichtet, eine gültige Kontaktadresse mit Sitz in Deutschland anzugeben. Diese Adresse ist gleichzeitig die des Zustellbevollmächtigten.

Die wichtigsten Regeln für .DE-Domains im Überblick

Neben den oben erwähnten Punkten gibt es auch noch weitere Richtlinien, die es zu beachten gilt. Es ist also empfehlenswert, sich die Domainrichtlinien genau durchzulesen.

Im Folgenden sind zusätzlich weitere wichtige Regeln für .DE-Domains aufgeführt:

  • Die Länge einer .DE-Domain muss zwischen 1 und 63 Zeichen haben
  • Als Zeichen kannst Du alle 26 Buchstaben (A bis Z) des lateinischen Alphabets verwenden. Hinzu kommen die Ziffern 0 bis 9, Bindestriche, Umlaute und 93 Sonderzeichen. Mit dabei sind beispielsweise ż, ð und þ.

Erlaubte Zeichen und Zeichenkombinationen in Domainnamen

Regeln für Zeichen und Zeichenkombinationen gelten nicht nur bei der Registrierung von einer .DE-Domain. Du musst sie auch beachten, wenn Du eine andere beliebige TLD registrieren möchtest.

Dazu gab es in der Vergangenheit einige Veränderungen. Derartige Regeln galten erstmals seit dem Jahre 1987. Damals durfte eine Second-Level-Domain nur aus lateinischen Buchstaben und einer Kombination mit Ziffern und Bindestrichen bestehen. Außerdem musste sie mindestens drei Zeichen lang sein und mit einem Buchstaben beginnen.

Die nächste Änderung bei den Domainregeln gab es dann im März 2004. Von nun an war es auch möglich, in einem Domainnamen Umlaute und einige Sonderzeichen unterzubringen. Mit dabei waren unter anderem Akzentbuchstaben, die häufig in der internationalen Sprache (beispielsweise Spanisch) Verwendung finden.

All das wurde mit der Einführung von einem sogenannten IDNA-Standard (Internationalizing Domain Names in Applications) möglich.

Weitere wichtige Regeln, die es zu beachten gilt:

  • Bindestriche dürfen nicht am Anfang, am Ende, sowie an dritter und vierter Stelle stehen
  • Der Domainname (SLD) darf maximal 63 Zeichen enthalten

Diese Richtlinien gelten für andere ccTLDs

Diese Richtlinien gelten für andere ccTLDs

Möchtest Du eine andere länderspezifische Domain (ccTLD) registrieren, gelten die dafür angegebenen Richtlinien und Regeln. Und die sind je nach Vergabestelle unterschiedlich. Möchtest Du also beispielsweise eine .FR-Domain registrieren, kann es zu Abweichungen kommen.

Im Folgenden gibt es einige Beispiele:

  • Um eine .FR-Domain zu registrieren, musst du einen gültigen Wohn- oder Firmensitz in Frankreich nachweisen können. Ansonsten ist die Registrierung nicht möglich.
  • Im Bereich der .UK-Domains kannst Du zusätzlich SLDs registrieren. Allerdings sind hier nur einige spezifische SLDs wie beispielsweise .ME.UK für Personen, org.uk für gemeinnützige Organisationen und CO.UK für Unternehmen möglich.
  • In anderen Ländern wie Österreich hingegen gelten keine größeren Einschränkungen

Diese Richtlinien gelten für .COM-Domains und andere gTLDs

Schauen wir uns nun die Richtlinien für andere gTLDs (generische Top-Level-Domains) an. Ganz oben mit dabei ist die .COM-Domain. Mit rund 148 Millionen Registrierungen liegt sie auf Platz 1 und wird auch heute noch sehr häufig für Domainregistrierungen verwendet.

Möchtest Du eine .COM-Domain registrieren, gibt es keinerlei wichtige Punkte zu beachten. Du musst lediglich darauf achten, dass die Länge nicht weniger als 2 und nicht mehr als 63 Zeichen beträgt. Auch bei der IDN-Form hast Du alle Möglichkeiten zur Verfügung.

Hast Du vor eine generische TLD zu registrieren, musst Du die jeweiligen Einschränkungen beachten und Dich danach richten. Domain-Anbieter wie do.de bieten eine große Auswahl an unterschiedlichen generischen TLDs. Während Du einige wie beispielsweise .SOFTWARE oder .FASHION frei registrieren kannst, musst Du bei anderen nachweisen, dass Du wirklich in diesem Gebiet tätig bist und ein Gewerbe hast.

Weitere wichtige Regeln und Infos:

  • Die ICANN führt eine schwarze Liste mit bereits reservierten Namen, die vor der Verwendung in Domainnamen geschützt sind. In der Liste kommen beispielsweise Begriffe vom olympischen Komitee vor, die Du nicht einfach so ohne weiteres verwenden kannst.
  • Des Weiteren ist es nicht bei allen generischen und länderspezifischen Domains möglich, IDNs zu registrieren. Das kann aber auch am Domaindienstleister selbst liegen, der unter Umständen nicht alle IDNs unterstützt. In diesem Falle ist es bei einer Fehlermeldung sinnvoll, alternativ einen anderen Anbieter auszuprobieren.

Achte bei der Domainsuche auf Markennamen

Mit der Domainsuche wird der Grundstein von einem neuen Internetprojekt gelegt. Doch oftmals ist es gar nicht so einfach, den richtigen Domainnamen zu finden. Achte bei der Suche nach einem passenden Domainnamen unbedingt darauf, dass Du keine rechtlich geschützten Markennamen verletzt.

Hast Du passende Namen gefunden, solltest Du die potenziellen Kandidaten auf mögliche Rechtsverletzungen überprüfen. Andernfalls kann es passieren, dass das Ganze rechtliche Konsequenzen nach sich trägt. Im schlimmsten Falle kann es zu einer Abmahnung kommen, bei der Du eine empfindliche Strafe zahlen musst. Zusätzlich ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung erforderlich.

Entscheidend ist die Zusammensetzung vom Domainname:

  • Schauen wir uns eine Domain an, besteht sie aus zwei Teilen: Der „Top Level Domain“ (Domainendung) und Second Level Domain (der vordere Teil der Domain).
  • Kommt es zu einem rechtlichen Problem, weil beispielsweise ein Markenname verwendet wird, bezieht es sich größtenteils auf die Second Level Domain. Hierauf solltest du also besonders achten.

Bei diesen Domainnamen gibt es in der Regel keine Bedenken

Du benötigst ein wenig Unterstützung und Beispiele, mit denen Du bedenkenlos eine Domain registrieren kannst? Im Folgenden sind einige aufgeführt:

  • Bist Du Besitzer eines Vereins, Unternehmens oder einer Organisation? Dann kannst Du diesen Namen getrost im Domainname verwenden. Zusätzlich hast Du die Möglichkeit, die Rechtsform ebenfalls mit einfließen zu lassen.
  • Auch bei normalen beschreibenden Begriffen kann man nie etwas schief machen. Beispiele wie mysoftwareblog.DE funktionieren immer.
  • Auch Dein Vor- und Nachname kann problemlos in einer Domain verwendet werden. Gibt es noch Namenszusätze wie Dr. oder hast Du ein Geschäft? Dann lasse die Bezeichnung einfließen. Bsp.: „fleischerei-heuer.DE“.

Auch Tippfehler-Domains können rechtliche Konsequenzen haben

So mancher denkt sich: Wenn die reinen Markennamen in richtiger Schreibweise geschützt sind, kann man doch einen Tippfehler verwenden, oder? Leider kann auch das zum Problem führen!

Denn auch eine Domain mit eingebautem Tippfehler ähnelt der originalen eines Markennamens nach wie vor, zudem wirkt es wie Spam. Inhaber derartiger Domains hoffen in diesem Falle, Vertipper von Nutzern auf ihre Seite zu bekommen und auf diesem Wege Traffic zu generieren. Ist die Verwendung von einem genutzten Markennamen hingegen eindeutig, kann auch das rechtliche Konsequenzen haben. Deshalb: Finger weg!

Wer haftet, wenn es zu einer Domainrechtsverletzung kommt?

Wie bereits erwähnt, kann die Registrierung einer Domain mit geschütztem Markennamen rechtliche Konsequenzen wie eine teure Abmahnung haben. Doch nicht immer ist klar, wer bei einer derartigen Domainrechtsverletzung eigentlich haftet.

In der Regel haftet immer derjenige, auf dessen Namen die Domain registriert ist. Also der, dessen Daten bei der jeweiligen Registrierungsstelle wie beispielsweise DENIC hinterlegt sind. Er wird zuerst kontaktiert, wenn es rechtliche Probleme wie Marken- oder Urheberrechtsverletzungen gibt.

Anders sieht es hingegen aus, wenn er selbst dafür nichts kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Domainbesitzer zwar eingetragen, für den Inhalt allerdings nicht zuständig ist. Klassisches Beispiel sind hier sogenannte Filehoster, auf denen man beliebige Dateien hochladen kann.

Liegt eine Störerhaftung vor?

Auch die Störerhaftung ist ein bekannter Begriff, wenn es um die Verletzung von Markennamen und Urhaberrechtsverletzungen geht. Die Störerhaftung liegt genau dann vor, wenn der Domaininhaber mit an der jeweiligen Verletzung verantwortlich ist. Das ist beispielsweise der Fall, weil er sich nicht ausreichend um eine intensive Überprüfung und Kontrolle der Inhalte gekümmert hat, die auf seinem Portal mit der Domain hochgeladen wurden.

Tipps für die sichere Registrierung von Domains

Bei der Neuregistrierung einer Domain oder dessen Übernahme kann es grundsätzlich nicht schaden, vorher einige Überprüfungen durchzuführen. Gleiches gilt, wenn du eine abgelaufene Expired-Domain für Deine eigenen Zwecke verwenden möchtest.

Im Folgenden gibt es hilfreiche Tipps zu diesem Thema:

1.     Domainname in Suchmaschine eingeben

Hast Du einen oder mehrere interessante Domainnamen gefunden, gibst Du sie in die Suchmaske einer Suchmaschine ein. Google liefert dabei die meisten Informationen. Auf diesem Wege findest Du schnell und einfach heraus, ob mit diesem Namen möglicherweise Unternehmen, Organisationen oder andere Einrichtungen unterwegs sind.

2.     Professionelle Markenrecherche durchführen

Bist Du größer aufgestellt und planst ein großes Projekt, was Du beispielsweise gewerblich nutzen möchtest? In diesem Falle wäre es sinnvoll, eine professionelle Markenrecherche durchzuführen. So findest Du heraus, ob ein bestimmter Begriff als Marke geschützt ist. Das gelingt Dir am besten beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt).

Doch Vorsicht! Nur weil Du Dich beim deutschen Patent- und Markenamt nach rechtlich geschützten Namen erkundigt hast, heißt das noch lange nicht, dass Du auf der sicheren Seite stehst. Denn eine derartige Überprüfung ersetzt keine Ähnlichkeitsrecherche. Auch bei ähnlich klingenden Marken/Labels kann es zu einer Verletzung von bereits bestehenden Marken kommen. In diesem Falle, besonders wenn Dein Name professionell aufgestellt und gewerblich genutzt werden soll, ist eine spezialisierte Überprüfung über einen Rechtsanwalt empfehlenswert.

Die wichtigsten Domainregeln kurz zusammengefasst

Damit Du nicht ins Fettnäpfchen trittst und unangenehme E-Mails oder Post bekommst, gilt es einige wichtige Regeln zu beachten. Berücksichtigst Du sie bei der Domain-Suche und Registrierung, kann nichts schiefgehen.

Folgende Domainregeln gelten:

  • Verwende in einer Domain keinen Namen einer prominenten Person
  • Verzichte darauf, in Deiner Domain Titel von Filmen, Software-Programmen, Games oder Zeitschriften zu verwenden
  • Marken von Produkten und Namen von Unternehmen sind ebenfalls tabu. Denn auch sie sind oft markenrechtlich geschützt.
  • Auch Begriffe und Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen sind hier ungünstig
  • Zu guter Letzt solltest du darauf achten, keine Kfz-Kennzeichen und reine Städtenamen zu verwenden
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2 Antworten

  1. Tolle Übersicht, danke dafür! Für mich mittlerweile vielleicht ein wenig spät, aber damit kann ich zumindest meinen Kolleg:innen helfen, sofern sie eine Domain registrieren wollen.
    Ich finde, dass es sowieso mittlerweile sehr schwer geworden ist, eine passende Domain zu finden. Macht man sich bspw. selbstständig und hat einen noch nicht eingetragenen Firmennamen sichern können, findet man häufig auf genau diesen Namen und alle möglichen Schreibweisen bereits vergebene Domains. Sucht man erst eine Domain, ist dieser Name bereits im Berufsregister eingetragen. Furchtbar, wie lang so ein simpler Prozess dadurch gezogen wird!

  2. Krass, wie stark die Unterschiede alleine bei .com und .de sind.
    Wobei ich auch lange Zeit (länger, als ich das gerne zugeben möchte) gedacht habe, dass die .com Domain irgendwas mit den USA zu tun hat. Als ich dann später herausfand, dass „com“ nur eine Abkürzung für „commercial“ ist, ist der Groschen gefallen. Wahrscheinlich sind deshalb auch die Vorgaben so vage, richtig?

    Ich weiß auch noch, dass ich damals meine Webseite für die eigens gegründete Factoring Gesellschaft registriert habe und mindestens 10x selbst und noch öfter jemand anderen habe drüber lesen lassen, dass auch bloß keine Tippfehler im Domainnamen enthalten sind 😀

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