Bei der Verarbeitung unserer Rechnungen kann es vorkommen, dass eine Buchhaltungssoftware eine Rundungsdifferenz von wenigen Cent feststellt oder die Rechnung bei einer automatischen Prüfung beanstandet. In der Regel handelt es sich dabei nicht um einen Rechenfehler, sondern um unterschiedliche Methoden zur Berechnung und Rundung der Umsatzsteuer.
Wie fakturiert Greenmark IT?
Bei der Greenmark IT GmbH richtet sich die Berechnung nach der Art des Kunden:
| Kundengruppe | Preisbasis | Berechnungsmethode |
| Reseller-Kunden (B2B) | Netto | horizontal |
| Direkt-Kunden (B2C) | Brutto | vertikal |
Entscheidend ist dabei immer, welcher Preis die Ausgangsbasis der Rechnung bildet.
Bei einer Nettofakturierung ist der Nettopreis die verbindliche Ausgangsbasis. Die Umsatzsteuer wird auf Grundlage dieses Betrags berechnet und anschließend kaufmännisch gerundet.
Bei einer Bruttofakturierung ist dagegen der Bruttopreis die verbindliche Ausgangsbasis. Der darin enthaltene Nettobetrag bzw. die enthaltene Umsatzsteuer wird aus dem Bruttopreis errechnet und entsprechend gerundet.
Warum können dabei Rundungsdifferenzen entstehen?
Geldbeträge werden üblicherweise auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei Rechnungen mit mehreren Positionen können sich dadurch – abhängig von der verwendeten Berechnungsmethode und davon, an welcher Stelle gerundet wird – geringfügig unterschiedliche Ergebnisse ergeben.
So kann beispielsweise unsere Rechnung einen Gesamtbetrag von 100,00 € ausweisen, während eine Buchhaltungssoftware durch eine eigene Neuberechnung auf 99,99 € oder 100,01 € kommt.
Wichtig: Rundungsdifferenzen können in beide Richtungen auftreten. Eine Rechnung kann durch die kaufmännische Rundung um wenige Cent günstiger oder teurer ausfallen. Die Rundung erfolgt nach festen mathematischen Regeln und nicht gezielt zugunsten der Greenmark IT GmbH oder zulasten des Kunden.
Eine solche Differenz bedeutet daher nicht automatisch, dass die Rechnung falsch ist. Sie kann allein dadurch entstehen, dass die empfangende Software die Umsatzsteuer mit einer anderen Berechnungs- oder Rundungsmethode erneut berechnet.
Hinweis zu ZUGFeRD-Rechnungen
Dieses Thema ist auch bei elektronischen Rechnungen bekannt. Mit ZUGFeRD 2.3 wurden insbesondere im EXTENDED-Profil die Validierungsregeln angepasst, sodass bestimmte Rundungsabweichungen toleriert werden können.
Aktuelle Buchhaltungssoftware mit entsprechender Unterstützung kann solche zulässigen Rundungsdifferenzen daher besser verarbeiten. Wird unsere Rechnung dennoch als fehlerhaft angezeigt, empfehlen wir zu prüfen, welche ZUGFeRD-Version bzw. welches Profil die eingesetzte Buchhaltungssoftware unterstützt und welche Berechnungsmethode sie bei der Rechnungsprüfung verwendet.
Ein Beispiel für die horizontale Methode:
Hier wird die Mehrwertsteuer auf Positionsebene berechnet und gerundet. Im Beispiel werden dann die Einzel-Nettopreise und Einzel-MwSt.-Beträge zusammengezählt, was die Einzel-Brutto-Beträge ergibt. Diese zusammen ergeben dann den Gesamt-Brutto-Betrag.

Ein Beispiel für die vertikale Methode:
In dieser Berechnung werden erst die Nettopreise zusammengezählt. Dann wird daraus die Steuer ermittelt. Dieser so berechnete und gerundete Betrag ergibt den Brutto-Gesamtbetrag.
Obwohl die Beträge innerhalb der Berechnungen identisch sind, haben wir eine Differenz von einem Cent. Auch wenn man es erst glauben könnte, handelt es sich dabei um keinen Rechenfehler. Die unterschiedlichen Berechnungsarten (Nettorechnung bzw. Bruttorechnung) führen zu einem leicht abweichenden Ergebnis.

Quelle: https://hilfe.sevdesk.de/de/articles/9423755-die-kaufmannische-rundungsdifferenz-darum-unterscheidet-sich-der-endbetrag-von-brutto-und-nettorechnungen
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